Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse - Tierbestandsmeldung 2026
von Gemeinde Schwepnitz
Tierbestandsmeldung 2026
Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse
- Anstalt des öffentlichen Rechts -
Sehr geehrte Tierhalterinnen und Tierhalter,
bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalterin und Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.
Die fristgerechte Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für:
- eine Entschädigungszahlung von der Sächsischen Tierseuchenkasse im Tierseuchenfall,
- die Beteiligung der Sächsischen Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung und
- die Gewährung von Beihilfen und Leistungen durch die Sächsische Tierseuchenkasse.
Die vollständige Bekanntmachung finden Sie in der Anlage:
