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Bekanntmachung des Sächsischen Oberbbergamtes im bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben „Kiessandtagebau Großgrabe“ auf der Gemarkung Großgrabe der Stadt Bernsdorf im Landkreis Bautzen

Das Sächsische Oberbergamt hat als zuständige Behörde den obligatorischen Rahmenbetriebsplan für das oben genannte Vorhaben mit Planfeststellungsbeschluss vom 17. Dezember 2025, Geschäftszeichen: 23-0522/417/12-2025/35112, festgestellt.

Vorhabenträgerin ist die SKG Sand- und Kieswerk GmbH & Co. KG mit Sitz in der August-Gauer-Straße 9, 97318 Kitzingen. Ihr wurden im Planfeststellungsbeschluss Auflagen erteilt.

In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Äußerungen entschieden worden. Aus der Planfeststellung des Vorhabens ergibt sich die Zulässigkeit des Vorhabens hinsichtlich aller öffentlich-rechtlichen Zulassungserfordernisse.

Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses ist die Zulassung des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes für den Kiessandtagebau Großgrabe zur Gewinnung von Kiesen und Kiessanden im Trocken- und Nassschnitt auf einer Fläche von ca. 28 ha. Die Abbauführung erfolgt hauptsächlich von Süd nach Nord. Dem Trockenschnitt schließt sich ein nachfolgender Nassschnitt an. Als Wiedernutzbarmachung ist für den südlichen Bereich des Kiessandtagebaues eine Verfüllung durch Verkippung und Verspülung von standorteigenem Material und Fremdmaterial vorgesehen. Im nördlichen Bereich des Kiessandtagebaues wird ein Restsee mit einer Größe von 12,65 ha hergestellt.

 

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie in der Anlage. Der Abdruck der Bekanntmachung erfolgt/e gemäß der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Schwepnitz im Mitteilungsblatt, Ausgabe Kamenz am 10.01.2026.

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