Hinweise zur Beantragung der Briefwahlunterlagen

Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Den Antrag können Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte stellen. Der Antrag kann aber auch ohne Vordruck schriftlich, elektronisch (per E-Mail an gemeinde@schwepnitz.de) oder mündlich - jedoch nicht telefonisch ! - gestellt werden. Dabei sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben; auch soll möglichst die Nummer im Wählerverzeichnis (WVZ-Nr. laut Wahlbenachrichtigungskarte) angegeben werden.

Die Wahlscheinanträge mit den Unterlagen für die Briefwahl können bis zum Freitag, 07.06.2024 um 18 Uhr beantragt werden; bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag um 15 Uhr. Die Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag spätestens 18 Uhr bei der Gemeindeverwaltung wieder eingegangen sein, um bei der Ergebnisermittlung berücksichtigt werden zu können. Bitte beachten Sie daher die Postlaufzeiten bei der Beantragung!

Sonstiger Hinweis:
Entgegen des Aufdrucks auf der Wahlbenachrichtigungskarte kann der Antrag nicht online unter www.schwepnitz.de gestellt werden. Bei dem Aufdruck handelt sich leider um ein Versehen beim Druck der Wahlbenachrichtigungskarten.

Bei Fragen zur Briefwahl wenden Sie sich bitte an Frau Kazus-Ernst, Tel. 035797 70321 oder Frau Hiller, Tel. 035797 70319.