Informationen zur EU-Verordnung „Verification of Payee “

Wir möchten Sie auf eine wichtige gesetzliche Neuerung im Bereich der Zahlungsabwicklung hinweisen, die ab Oktober 2025 für SEPA-Überweisungen in Kraft tritt. Im Rahmen der „Verification of Payee“-Reglung wird künftig vor jeder Überweisung geprüft, ob der angegebene Name des Zahlungsempfängers mit der hinterlegten IBAN übereinstimmt. Bei Abweichungen kann die Zahlung verzögert, abgelehnt oder nur nach zusätzlicher Bestätigung ausgeführt werden.

Um sicherzustellen, dass Ihre Zahlungen an die Gemeinde Schwepnitz weiterhin reibungslos und fristgerecht verarbeitet werden können, bitten wir Sie, bei künftigen Überweisungen darauf zu achten, dass als Zahlungsempfänger ausschließlich die folgende Bezeichnung verwendet wird: Gemeinde Schwepnitz

Bitte überprüfen Sie Ihre gespeicherten Zahlungsvorlagen und passen Sie diese gegebenenfalls entsprechend an. Verwenden Sie bitte keine Abkürzungen, zusätzliche Wörter oder Änderungen.

 

Schwepnitz, den 25.09.2025

 

Elke Röthig
Bürgermeisterin