Öffentliche Bekanntmachung der Durchführung der Wahl zum Bürgermeister am 17.08.2025 und für einen etwaigen zweiten Wahlgang am 07.09.2025 in der Gemeinde Schwepnitz
I. Zu wählen ist der Bürgermeister. Die Stelle ist hauptamtlich.
Die Bürgermeisterwahl findet am Sonntag, dem 17.08.2025, in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr statt. Ein etwaig notwendig werdender zweiter Wahlgang findet am Sonntag, den 07.09.2025, in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr statt.
II. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
1. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese Wahl
- frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und bis
- spätestens am 12.06.2025 bis 18.00 Uhr
beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Dresdner Straße 4, 01936 Schwepnitz schriftlich einzureichen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen.
2. Wahlvorschläge können von Parteien, Wählervereinigungen und von Einzelbewerbern eingereicht werden. Jede Partei, jede Wählervereinigung und jeder Einzelbewerber kann nur einen Wahlvorschlag einreichen.
3. Die Wahlvorschläge gelten auch für einen etwaigen zweiten Wahlgang, sofern sie nicht bis zum 22.08.2025, 18.00 Uhr, zurückgenommen oder nach Maßgabe des § 44a Absatz 2 Nr. 2 Kommunalwahlgesetz - KomWG geändert werden.
Hinweise:
Die vollständige Bekanntmachung finden Sie in der Anlage.
Der Abdruck der amtlichen Bekanntmachung erfolgt am 03.05.2025 im Mitteilungsblatt, Ausgabe Kamenz.