Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Schwepnitz über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 BauGB für die Flurstücke T. v. 106 und 107 der Gemarkung Zeisholz

Der Gemeinderat der Gemeinde Schwepnitz hat in seiner Sitzung am 04.03.2021 die Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 BauGB für die Flurstücke T. v. 106 und 107 der Gemarkung Zeisholz beschlossen.

In der Sitzung des Gemeinderates Schwepnitz am 08.04.2021 wurde der Entwurf dieser Ergänzungssatzung in der Planfassung vom 05.03.2021 gebilligt.

Der gebilligte Entwurf der Bebauungsplanes Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 BauGB für die Flurstücke T. v. 106 und 107 der Gemarkung Zeisholz einschließlich Begründung wird nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 02.12.2024 bis einschließlich 23.01.2025 während folgender Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Schwepnitz, Dresdner Straße 4, 01936 Schwepnitz öffentlich ausgelegt:

Montag         9 – 12 Uhr
Dienstag       9 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr
Mittwoch       9 - 12 Uhr

Donnerstag   9 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
Freitag          9 – 12 Uhr.

 


Während der öffentlichen Auslegung können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Schwepnitz vorgebracht werden.


Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 unberücksichtigt bleiben.


Zusätzlich sind diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen der Ergänzungssatzung für die Flurstücke T. v. 106 und 107 der Gemarkung Zeisholz  im Internet auf der Homepage der Gemeinde Schwepnitz  unter www.schwepnitz.de sowie im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen während desselben Zeitraums unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de einsehbar.

 

Schwepnitz, den 14.11.2024

 

Elke Röthig
Bürgermeisterin