Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Schwepnitz über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes "Schwepnitz OT Zeisholz – Dorfstraße"

Der Gemeinderat der Gemeinde Schwepnitz hat in seiner Sitzung am 04.05.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes „Schwepnitz OT Zeisholz – Dorfstraße“ in der Planfassung vom Februar 2023, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen einschließlich Begründung und Artenschutzfachbeitrag gebilligt und zur Offenlage bestimmt.


Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst Teilflächen der Flurstücke 298/3, 298/4 und 458/5 der Gemarkung Zeisholz.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird im Verfahren gem. § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

Die Unterlagen zum Planentwurf liegen in der Zeit vom 05.06.2023 bis einschließlich 07.07.2023 während der Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Schwepnitz, Dresdner Straße 4, 01936 Schwepnitz öffentlich aus. Zusätzlich sind diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen  im Internet auf der Homepage der Gemeinde Schwepnitz  unter www.schwepnitz.de sowie im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen während desselben Zeitraums unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de einsehbar.

Während der Offenlagefrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Schwepnitz vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 unberücksichtigt bleiben.

 

Schwepnitz, den 22.05.2023

 

Elke Röthig
Bürgermeisterin