Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufstellung der Innenbereichssatzung „Schwepnitz – Brackenweg“

Der Gemeinderat der Gemeinde Schwepnitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.09.2025 den Beschluss zur Aufstellung der Innenbereichssatzung „Schwepnitz – Brackenweg“ gefasst.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 222q, 222r, 222s, 222e, 222f und 222g der Gemarkung Schwepnitz.

Ziel der Aufstellung dieser Innenbereichssatzung ist es, die im Plangebiet liegenden Grundstücke dem Innenbereich zuzuordnen und so eine Wohnbebauung zu ermöglichen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Der Geltungsbereich der Innenbereichssatzung kann während der üblichen Dienststunden der Gemeindeverwaltung Schwepnitz eingesehen werden.

 

Schwepnitz, den 04.09.2025



Elke Röthig

Bürgermeisterin