Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses für das Bauvorhaben „B 97 Fahrbahnerneuerung westlich Großgrabe einschließlich KP S 93 und Radweg“
Der Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vom 30. Juni 2025 (Gz.: 32-0522/1530/16), der das genannte Bauvorhaben betrifft, liegt (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes während der Dienststunden in der Zeit
vom 15. September 2025 bis 29. September 2025
in der Gemeindeverwaltung Schwepnitz, Dresdner Str. 4, 01936 Schwepnitz, Zimmer 1 (Bauamt) während der Dienstzeiten
Montag |
09:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag |
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch |
09:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag |
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
Freitag |
09:00 - 12:00 Uhr |
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Verwaltungs-verfahrensgesetz).
Zusätzlich können der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen im UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de eingesehen werden. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.
Schwepnitz, den 27.08.2025
Elke Röthig
Bürgermeisterin