Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses für das Bauvorhaben „B 97 Fahrbahnerneuerung westlich Großgrabe einschließlich KP S 93 und Radweg“

Der Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vom 30. Juni 2025 (Gz.: 32-0522/1530/16), der das genannte Bauvorhaben betrifft, liegt (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes während der Dienststunden in der Zeit

vom 15. September 2025 bis 29. September 2025

in der Gemeindeverwaltung Schwepnitz, Dresdner Str. 4, 01936 Schwepnitz, Zimmer 1 (Bauamt) während der Dienstzeiten

 

Montag

09:00  - 12:00 Uhr

Dienstag

09:00  - 12:00 Uhr und 13:00 -  18:00 Uhr

Mittwoch

09:00  - 12:00 Uhr

Donnerstag

09:00  - 12:00 Uhr und 13:00 -  16:00 Uhr

Freitag

09:00  - 12:00 Uhr

 

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Verwaltungs-verfahrensgesetz).

Zusätzlich können der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen im UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de eingesehen werden. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.

Schwepnitz, den 27.08.2025


Elke Röthig
Bürgermeisterin