Umstufung/ Teileinziehung des Brackenweges
Der Gemeinderat der Gemeinde Schwepnitz hat nach umfangreicher Abwägung und Diskussion am 06.07.2023 den Beschluss gefasst, den Brackenweg außerorts zum alleinigen Geh- und Radweg umzuwidmen.
Das dazu notwendige Verwaltungsverfahren ist vom Landratsamt Bautzen durchzuführen. In der Anlage finden Sie die Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes zur Ankündigung der gemeingebrauchsbeschränkenden Umstufung dieser öffentlichen Straße.
Gegen die im Rahmen der Umstufung vorgesehene Beschränkung des Gemeingebrauchs können innerhalb von drei Monaten ab dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen bei der Gemeindeverwaltung Schwepnitz, Dresdner Straße 4, 01936 Schwepnitz vorgebracht werden.
Die vorgebrachten Einwendungen werden anschließend dem Landratsamt Bautzen zu übergeben.
Erst danach wird das Landratsamt Bautzen über die endgültige Umstufung entscheiden und eine entsprechende Verfügung erlassen.
Hinweis:
Der Abdruck der amtlichen Bekanntmachung erfolgt am 17.05.2025 im Mitteilungsblatt, Ausgabe Kamenz.