Hinweise zur Beantragung der Briefwahlunterlagen

Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Den Antrag können Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte stellen.
Der Antrag kann aber auch ohne Vordruck schriftlich, elektronisch (per E-Mail an gemeinde@schwepnitz.de) oder mündlich - jedoch nicht telefonisch ! - gestellt werden. Dabei sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben; auch soll möglichst die Nummer im Wählerverzeichnis (WVZ-Nr. laut Wahlbenachrichtigungskarte) angegeben werden.

Die Wahlscheinanträge mit den Unterlagen für die Briefwahl können bis zum Freitag, 07.06.2024 um 18 Uhr beantragt werden; bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag um 15 Uhr. Die Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag spätestens 18 Uhr bei der Gemeindeverwaltung wieder eingegangen sein, um bei der Ergebnisermittlung berücksichtigt werden zu können. Bitte beachten Sie daher die Postlaufzeiten bei der Beantragung!

Sonstiger Hinweis:
Entgegen des Aufdrucks auf der Wahlbenachrichtigungskarte kann der Antrag nicht online unter www.schwepnitz.de gestellt werden. Bei dem Aufdruck handelt sich leider um ein Versehen beim Druck der Wahlbenachrichtigungskarten.

Bei Fragen zur Briefwahl wenden Sie sich bitte an Frau Kazus-Ernst, Tel. 035797 70321 oder Frau Hiller, Tel. 035797 70319.

 

 

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl in Schwepnitz sowie für die Ortschaftsratswahlen in Bulleritz, Cosel, Grüngräbchen, Schwepnitz und Zeisholz am 09.06.2024

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Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament und für die gleichzeitig stattfindenden Kommunalwahlen am 9. Juni 2024

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Wahlhelfer gesucht

In der Gemeinde Schwepnitz sind zu den Kommunalwahlen am 09.06.2024 sowie zur Wahl des Sächsischen Landtag am 01.09.2024 insgesamt sechs Wahlräume zu besetzen.

In jedem Wahlraum werden dafür jeweils mindestens sechs ehrenamtliche Helfer benötigt. Die Wahlhelfer werden am Wahltag in zwei Schichten (8 - 13 Uhr sowie 13 - 18 Uhr) sowie zur Ermittlung des Wahlergebnisses ab 18 Uhr tätig.

Für die Tätigkeit im Wahlvorstand wird ein Erfrischungsgeld gezahlt:

Europa- und Kommunalwahl am 09.06.204:
für den Vorsitzenden: 55 €
für den stellvertr. Vorsitzenden und die Beisitzer: 45 €

Landtagswahl:
für den Vorsitzenden: 35 €
für den stellvertr. Vorsitzenden und die Beisitzer: 25 €


Interessierte Bürger, die diese ehrenamtliche Tätigkeit gern ausüben möchten, werden gebeten, sich in der Gemeindeverwaltung Schwepnitz zu melden.

 

Datenschutzrechtliche Information für Wahlhelfer

Datenschutzrechtliche Information für Wahlvorstände.pdf (33,8 KiB)

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Gemeindewahlausschuss

Dem Gemeindewahlausschuss leitet die Wahl und entscheidet insbesondere über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Bürgermesiterwahl und stellt das Wahlergebnis der Bürgeremeisterwahl - nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgestzes und der Kommunalwahlordnung - fest.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schwepnitz hat in seiner Sitzung am 01.02.2024 nachstehende Personen in den Gemeindewahlausschuss gewählt:

Vorname, Name
Funktion
Elke Röthig Vorsitzende
Claudia Hiller stellvertretende Vorsitzende
Elke Scheibe Beisitzerin
Axel Lehmann Beisitzer
Andrea Kunath Beisitzerin
Christine Enzmann stellvertretende Beisitzerin
Heiko Lolies stellvertretender Beisitzer
Susanne Weiße stellvertretende Beisitzerin

 

 

voraussichtliche Sitzungstermine:

Termin Ort Aufgabe
Dienstag, 09.04.2024, 18:00 Uhr Gemeindeverwaltung Schwepnitz,
Dresdner Straße 4, Sitzungszimmer
Zulassung Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl und die Ortschaftsratswahlen
Dienstag, 11.06.2024, 18:00 Uhr Gemeindeverwaltung Schwepnitz,
Dresdner Straße 4, Sitzungszimmer
Feststellung Wahlergebnisse für die Gemeinderatswahl und die Ortschaftsratswahlen

 

Die Sitzungen des Gemeindewahlausschusses sind öffentlich.

 

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