Fundbüro

Das Fundbüro befindet sich im 1. Obergeschoss der Gemeindeverwaltung Schwepnitz.

Ansprechpartner:
Frau Hiller
Tel. 035797 70319
E-Mail: hiller@schwepnitz.de

Eine Fundsache ist ein Gegenstand, der dem Besitzer bzw. Eigentümer abhanden gekommen ist, ohne die Absicht der Eigentums- oder Gewahrsamsaufgabe.

Die Fundanzeige hat unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Verzögern, zu erfolgen. Die Ablieferung an das Fundbüro sollte zeitnah, spätestens 10 Arbeitstage nach dem Fund, erfolgen.

Die Fundanzeige hat mindestens Ort und Zeit des Fundes und eine möglichst genaue Beschreibung der Fundsache zu enthalten. Darüber hinaus sollte der Finder seine Kontaktdaten sowie die Erklärung zu seinen Finderrechten (Finderlohn, Aufwendungsersatz und Eigentumserwerb) angeben und die Fundanzeige unterschreiben. Das entsprechende Formular finden Sie am Ende dieser Seite.

Die Fundsachen werden für die Dauer von 6 Monaten verwahrt. Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.

Die Abholung einer Fundsache hat in der Regel durch den Empfangsberechtigten persönlich zu erfolgen. Man kann sich auch durch eine mit Vollmacht ausgewiesene Person vertreten lassen.

Grundsätzlich hat der Verlierer gegenüber dem Fundbüro einen Eigentumsnachweis zu erbringen. Dies kann z.B. durch genaue Beschreibung der Fundsache und Angaben zum Verlustzeitpunkt und -ort geschehen (oder z.B. bei Fahrrädern durch Rahmennummer oder Codierung).

Die Aushändigung der Fundsachen erfolgt gegen Entrichtung einer Verwaltungsgebühr. Sofern der Finder Finderlohn und Aufwendungsersatz geltend macht und die Fundbehörde mit der Einziehung beauftragt hat, werden auch diese Kosten vom Verlierer der Fundsache mit erhoben. (Hinweis: Finderlohn- als auch Aufwendungsersatzansprüche sind zivilrechtliche Angelegenheiten zwischen Finder und Empfangsberechtigten. Das Fundbüro kann den Parteien hier lediglich beratend zur Seite stehen, hat jedoch keinerlei Entscheidungsbefugnis.)


Im Fundbüro wurden aktuell abgegeben:

1 Kinderportemmonaie - gefunden am 03.02.2024 in der Turnhalle zum Kinderfasching
1 Kinderfahrrad (stark demoliert) - gefunden am 01.11.2023 am Hartplatz in Schwepnitz
 

 

 

Die Eigentümer werden aufgefordert, sich in der Gemeindeverwaltung Schwepnitz, Dresdner Straße 4, 01936 Schwepnitz, unter Beschreibung des Eigentums bzw. unter Vorlage eines Eigentumsnachweises zu melden.