Öffentliche Bekanntmachung der Durchführung der Wahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
für die Wahl zum Gemeinderat und zu den Ortschaftsräten am 09. Juni 2024 in der Gemeinde Schwepnitz
1. Zu wählen sind
Bezeichnung |
Wahlgebiet (Wahlkreis) |
Anzahl Mitglieder |
Höchstzahl der Bewerber |
Mindestzahl Unterstützungs- unterschriften |
Gemeinderat in Schwepnitz |
Gemeinde Schwepnitz |
12 |
18 |
40 |
Ortschaftsrat in Bulleritz |
Ortsteil Bulleritz |
5 |
8 |
10 |
Ortschaftsrat in Cosel |
Ortsteil Cosel |
3 |
5 |
10 |
Ortschaftsrat in Grüngräbchen |
Ortsteil Grüngräbchen |
5 |
8 |
10 |
Ortschaftsrat in Schwepnitz |
Ortsteil Schwepnitz |
5 |
8 |
20 |
Ortschaftsrat in Zeisholz |
Ortsteil Zeisholz |
3 |
5 |
10 |
2. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
2.1. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese Wahlen
- frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und bis
- spätestens am 4. April 2024, 18:00 Uhr
bei der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses (Zimmer Nr. 9) bzw. deren Stellvertreterin (Zimmer Nr. 7), Gemeindeverwaltung Schwepnitz, Dresdner Str. 4, 01936 Schwepnitz, schriftlich einzureichen (die elektronische Form ist ausgeschlossen).
Die vollständige Bekanntmachung können Sie hier lesen:
.
.
.
Wahlhelfer gesucht
In der Gemeinde Schwepnitz sind zu den Kommunalwahlen am 09.06.2024 sowie zur Wahl des Sächsischen Landtag am 01.09.2024 insgesamt sechs Wahlräume zu besetzen.
In jedem Wahlraum werden dafür jeweils mindestens sechs ehrenamtliche Helfer benötigt. Die Wahlhelfer werden am Wahltag in zwei Schichten (8 - 13 Uhr sowie 13 - 18 Uhr) sowie zur Ermittlung des Wahlergebnisses ab 18 Uhr tätig.
Für die Tätigkeit im Wahlvorstand wird ein Erfrischungsgeld gezahlt:
Europa- und Kommunalwahl am 09.06.204:
für den Vorsitzenden: 55 €
für den stellvertr. Vorsitzenden und die Beisitzer: 45 €
Landtagswahl:
für den Vorsitzenden: 35 €
für den stellvertr. Vorsitzenden und die Beisitzer: 25 €
Interessierte Bürger, die diese ehrenamtliche Tätigkeit gern ausüben möchten, werden gebeten, sich in der Gemeindeverwaltung Schwepnitz zu melden.
Datenschutzrechtliche Information für Wahlhelfer
Datenschutzrechtliche Information für Wahlvorstände.pdf (33,8 KiB)
.
.
.
Gemeindewahlausschuss
Dem Gemeindewahlausschuss leitet die Wahl und entscheidet insbesondere über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Bürgermesiterwahl und stellt das Wahlergebnis der Bürgeremeisterwahl - nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgestzes und der Kommunalwahlordnung - fest.
Der Gemeinderat der Gemeinde Schwepnitz hat in seiner Sitzung am 01.02.2024 nachstehende Personen in den Gemeindewahlausschuss gewählt:
Vorname, Name |
Funktion |
Elke Röthig | Vorsitzende |
Claudia Hiller | stellvertretende Vorsitzende |
Elke Scheibe | Beisitzerin |
Axel Lehmann | Beisitzer |
Andrea Kunath | Beisitzerin |
Christine Enzmann | stellvertretende Beisitzerin |
Heiko Lolies | stellvertretender Beisitzer |
Susanne Weiße | stellvertretende Beisitzerin |
voraussichtliche Sitzungstermine:
Termin | Ort | Aufgabe |
Dienstag, 09.04.2024, 18:00 Uhr | Gemeindeverwaltung Schwepnitz, Dresdner Straße 4, Sitzungszimmer |
Zulassung Wahlvorschläge |
Montag, 10.06.2022, 18:00 Uhr | Gemeindeverwaltung Schwepnitz, Dresdner Straße 4, Sitzungszimmer |
Feststellung Wahlergebnisse |
Die Sitzungen des Gemeindewahlausschusses sind öffentlich.
.
.
.