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Bekanntmachung der Gemeinde Schwepnitz über die Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Schwepnitz – Hüttenplatz“ der Gemeinde Schwepnitz

Der Gemeinderat der Gemeinde Schwepnitz hat in seiner Sitzung am 02.12.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Schwepnitz – Hüttenplatz“ in der Fassung vom 02.12.2025 mit Begründung gebilligt und die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes beinhaltet gemäß dem Aufstellungsbeschluss der Gemeinde Schwepnitz vom 01.07.2025 die Flurstücke 29/15 und T. v. 29/6 der Gemarkung Schwepnitz. Die Fläche des gesamten Plangebietes beträgt ca.0,5 ha.

Zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird der Entwurf des Bebauungsplanes in der Zeit vom 19.01.2026 bis einschließlich 23.02.2026 während der Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Schwepnitz, Dresdner Straße 4, 01936 Schwepnitz öffentlich ausgelegt.

Montag 9 - 12 Uhr -
Dienstag 9 - 12 Uhr 13 - 18 Uhr
Mittwoch 9 - 12 Uhr -
Donnerstag 9 - 12 Uhr 13 - 16 Uhr
Freitag 9 - 12 Uhr -


Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Schwepnitz unter https://www.schwepnitz.de sowie dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen während desselben Zeitraums unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de.


Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.


Während der Offenlagefrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Schwepnitz vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.


Schwepnitz, den 12.01.2026

 

Marco Schmidt
Bürgermeister

 

Bekanntmachungshinweis:
Der Abdruck der Bekanntmachung erfolgt/e gemäß der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Schwepnitz im Mitteilungsblatt, Ausgabe Kamenz am 17.01.2026.

 

 

 

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