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Grundsteuer - Hinweis der Sächsischen Finanzämter zur Bearbeitung bei eingetretenen Änderungen des Eigentümers im Jahr 2025
Aus technischen Gründen - an deren Behebung prioritär gearbeitet wird - ist es den sächsischen Finanzämtern derzeit leider noch nicht möglich, im Jahr 2025 eingetretene Änderungen einschließlich Grundsteuerbefreiung zu bearbeiten und die erforderlichen Bescheide zu erlassen.
Das betrifft auch die Übertragung des Eigentums an Grundstücken, sodass möglicherweise die bisherigen Eigentümer mit Grundsteuervorauszahlungen belastet werden, da auch den Gemeinden keine geänderten Eigentümerdaten übermittelt werden können.
Die Finanzverwaltung bedauert diese Umstände außerordentlich!
An der Behebung der technischen Probleme wird intensiv gearbeitet.
