News von:
Informationen über die Annahme von Sach- und Geldspenden
Die Gemeinde Schwepnitz ist für jede Unterstützung in Form von Spenden für ihre Einrichtungen (u. a. Turnhalle, Freiwillige Feuerwehr, Grundschule, Kindertagesstätte, Hort, Bibliothek) sowie für ihre zahlreichen Aufgaben dankbar.
Wie kann man spenden?
Spenden können in Form von Sach- oder Geldspenden für gemeinnützige Zwecke erbracht werden. Welche Zwecke als gemeinnützig anerkannt sind, ist in § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) geregelt.
Nach der Übergabe der Sachspende und Abstimmung mit der jeweiligen verantwortlichen Person ist der entsprechende Beleg mit dem Vordruck „Übereignungserklärung des Zuwendungsgebers“ bei der Gemeinde Schwepnitz einzureichen.
Geldspenden erfolgen durch Einzahlung auf das Konto der Gemeinde Schwepnitz oder durch Bareinzahlung in der Gemeindekasse Schwepnitz.
Im Buchungstext der Einzahlung sind zwingend anzugeben:
- „Spende“ und der Verwendungszweck (d. h. für was und welche Einrichtung die Spende erfolgt)
Der Spendenzweck kann sein:
- „allgemein“
- Einrichtung und Ortsteil – z. B. Feuerwehr Grüngräbchen, Grundschule Schwepnitz
- Aufgabe der Gemeinde – z. B. Digitalisierung, Baumpflege, Grünflächenunterhaltung, Schwepnitzer Anzeiger, Straßenbeleuchtung, Projekte der Gemeinde, Weihnachtsbeleuchtung etc.
Es gibt natürlich auch die Möglichkeit anonym zu spenden.
Hinweis: Spenden für konkrete Feste oder Kultur- und Sportvereine werden von der Gemeinde nicht angenommen. Diese sind nach Abstimmung mit den Organisatoren der Feste oder Vereine direkt an diese zu richten. Bei Bedarf kann der Kontakt von der Gemeinde vermittelt werden.
Wann kann man eine Zuwendungsbestätigung erhalten?
Grundsätzlich besteht immer ein Anspruch auf eine Zuwendungsbestätigung. Diese hat auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen.
Auf eine Zuwendungsbestätigung kann nach aktuellem Recht verzichtet werden, wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt. Die Finanzämter erkennen den Bareinzahlungsbeleg oder den Kontoauszug des Kreditinstituts als Spendenquittung an.
Wann erfolgt eine Beschlussfassung durch den Gemeinderat?
Die Annahme jeder Spende erfolgt gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO durch den Gemeinderat. Dabei gilt, dass Spenden bis 1.000,00 € in Form einer Spendenliste (Aufzählung aller eingegangenen Spenden mit Name, Betrag, Datum der Spende, Spendenzweck in einer Tabelle) beschlossen werden können. Spenden über 1.000,00 € erfolgen durch einen Einzelbeschluss.
Nach der in der Regel monatlichen Beschlussfassung wird dem Spender/der Spenderin auf Wunsch eine Spendenbescheinigung nach amtlichem Vordruck ausgestellt. Dazu ist zwingend die aktuelle Anschrift erforderlich, da die Bescheinigung schriftlich zugesandt wird.
Wo kann man eine Spende einzahlen?
Die Einzahlung erfolgt auf das Konto der
Gemeinde Schwepnitz
IBAN: DE62 8505 0300 3110 0044 52
BIC: OSDDDE81XXX
Es besteht auch die Möglichkeit persönlich in bar eine Spende zu den Sprechzeiten in der Gemeindekasse (Erdgeschoss, Gemeindeamt Dresdner Str. 4, Schwepnitz) einzuzahlen.
Wer ist Ansprechpartner zu weiteren Fragen?
Ansprechpartnerin: Frau Kazuś-Ernst (sowie die Sachbearbeiter der Fachbereiche)
Telefon: 035797 703-21
E-Mail: kazus-ernst@schwepnitz.de
Marco Schmidt
Bürgermeister
