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Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Teilfortschreibung des Regionalplanes für die Windenergienutzung hat begonnen

Bautzen, den 25. Februar 2026

 

Der Regionale Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien (RPV) schreibt gegenwärtig seinen, seit 2023 gültigen Regionalplan fort. Notwendig ist diese Fortschreibung zur Umsetzung
der bundes- und landesgesetzlichen Vorgaben. Der Regionale Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien (RPV) ist demnach verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2027 auf mindestens 1,3
Prozent der Regionsfläche so genannte Windenergiegebiete in Form von Vorranggebieten festzulegen. Dies bedeutet, dass mit dem neuen Plan in den Landkreisen Bautzen und Görlitz auf
einer Gesamtfläche von mindestens ca. 5.860 ha Vorranggebiete für die Windenergienutzung auszuweisen sind.

Die am 26. Oktober 2023 in Kraft getretene Zweite Gesamtfortschreibung des Regionalplanes für die Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien wird daher in Form eines sachlichen Teilregionalplanes fortgeschrieben. Sachlich ist die Fortschreibung auf die im Kapitel 6.4 der Zweiten Gesamtfortschreibung enthaltenen Festlegungen für die Windenergienutzung beschränkt.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst das gesamte Gebiet der Planungsregion mit den Landkreisen Bautzen und Görlitz.

Am 15. Dezember 2025 hat die Verbandsversammlung des RPV den Planentwurf für die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit freigegeben. Der Entwurf umfasst neben der o. g. Ausweisung von Vorranggebieten und textlichen Festlegungen in Form von Zielen auch entsprechende Erläuterungen (Begründungen). In einem Umweltbericht sind die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auf die verschiedenen umweltrelevanten Schutzbelange beschrieben.


Der RPV veröffentlicht für das Beteiligungsverfahren ab dem 3. März 2026 die Planunterlagen auf seiner Internetseite (https://www.rpv-oberlausitz-niederschlesien.de/downloads/regionalplanung unter dem Stichwort „Teilfortschreibung Wind (ab 2023)“) sowie im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen (https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/rpv-oberlausitz-niederschlesien/startseite). Darüber hinaus liegt der Entwurf zu den üblichen Sprechzeiten zur kostenlosen Einsichtnahme beim RPV, in der Außenstelle Kamenz des Landratsamtes Bautzen, im Landratsamt Görlitz und in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden aus.


Das Beteiligungsverfahren für die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit erfolgt über einen Zeitraum von acht Wochen vom 3. März 2026 bis zum 27. April 2026. In diesem Zeitraum können vorzugsweise per E-Mail oder direkt im Beteiligungsportal, aber auch postalisch an den Regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien, Löbauer Straße 63 in 02625 Bautzen, oder zur Niederschrift in den Auslegungsstellen entsprechende Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden.

Nähere Informationen zur Beteiligung können ab dem 3. März auch den o. g. Internetseiten entnommen werden.


Für alle eingegangenen Stellungnahmen wird anschließend eine sorgfältigen Abwägung aller Belange durchgeführt. Sofern sich daraus Änderungen für die ausgewiesenen Vorranggebiete
oder den textlichen Festlegungen ergeben, erfolgt eine nochmalige Beteiligung zu diesen Änderungen.

 

Dr. Stephan Meyer
Landrat und Verbandsvorsitzender

Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien
Löbauer Straße 63 · 02625 Bautzen

 

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