Öffentliche Hinweise des Landratsamtes Bautzen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz
Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgenden Grundstückes nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheiden:
Vertragsumfang
Gemarkung
Flurstück
Größe
Nutzungsart
Cosel
659/3
0,6832
Landwirtschaftsfläche
Anmerkung: Das Grundstück ist bis einschließlich zum 31.12.2030 verpachtet
Landwirte, die dieses Grundstück zur Aufstockung ihres Betriebes erwerben möchten, teilen dies bitte bis zum 23.03.2026 dem Landratsamt Bautzen schriftlich mit.