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Öffentliche Hinweise des Landratsamtes Bautzen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz

Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgenden Grundstückes nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheiden:

Vertragsumfang
Gemarkung Flurstück Größe Nutzungsart
Cosel 659/3 0,6832 Landwirtschaftsfläche


Anmerkung: Das Grundstück ist bis einschließlich zum 31.12.2030 verpachtet

 

Landwirte, die dieses Grundstück zur Aufstockung ihres Betriebes erwerben möchten, teilen dies bitte bis zum 23.03.2026 dem Landratsamt Bautzen  schriftlich mit.


Ihr Schreiben sollte Folgendes enthalten:

  •     ein verbindliches Angebot
  •     den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
  •     das Aktenzeichen 61.1-780.21:0179/2026


Die vollständige Bekanntmachung und das Formular für den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Bautzen unter folgendem Link: https://www.landkreis-bautzen.de/oeffentlicher-hinweis-zu-einem-grundstuecksverkauf-in-schwepnitz-49227.php

 
 

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