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Haushaltsplan für die Jahre 2026 und 2027 am 14.09.2026 in Kraft getreten
In den letzten Monaten wurde der Haushaltsplan der Gemeinde Schwepnitz für den Doppelhaushalt 2026/2027 in der Verwaltung vorbereitet und in mehreren Sitzungen des Gemeinderates (u.a. am 16. Juni und am 17. Juli 2026) beraten. Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes lag in der Zeit vom 21. bis 29. Juli 2026 zur Einsichtnahme für jedermann in der Gemeindeverwaltung aus. Einwohner und Abgabepflichtige der Gemeinde Schwepnitz hatten für die Dauer von 14 Arbeitstagen ab Beginn der öffentlichen Auslage, d.h. vom 21. Juli bis 07. August 2026 die Möglichkeit, Einwendungen gegen den Entwurf an die Gemeindeverwaltung Schwepnitz schriftlich oder mündlich zur Niederschrift einzureichen. Letztlich sind keine Einwendungen erhoben worden. Der Gemeinderat beschloss den vorgelegten Entwurf ohne Änderungen in öffentlicher Sitzung am 25. August 2026.
Der Haushaltsplan enthielt keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die Rechtsaufsicht hat den Haushalt 2026/2027 mit Schreiben vom 01. September 2026 bestätigt. Nach anschließender erneuter Auslage vom 07. bis 13. September 2026 trat am 14. 09.2026 der Haushalt 2026 in Kraft. Die Haushaltssatzung gilt rückwirkend ab 01. Januar 2026. Somit endet die vorläufige Haushaltsführung 2026 und die geordnete Bewirtschaftung der für 2026 zur Verfügung stehenden Haushaltsansätze kann beginnen.
Aufgrund des verabschiedeten Doppelhaushaltes 2026/2027 startet das Jahr 2027 sofort mit einem rechtskräftigen Haushalt. Somit steht der Umsetzung der gesetzten Ziele unter Einhaltung der Haushaltsvorschriften nichts im Wege. Aktuelle Entwicklungen zur Haushaltlage werden i.d.R. monatlich im Gemeinderat vorgestellt.
