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Programm "Wir für Sachsen": Jetzt Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche beantragen

Die Bürgerstiftung Dresden vergibt im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Aufwandsentschädigungen an Ehrenamtliche, die mindestens 20 Stunden im Monat freiwillig in einem Projekt tätig sind.

Grundlage dafür ist die Richtlinie des Sächsischen Sozialministeriums zur Förderung des Gesellschaftlichen Zusammenhalts (FRL GeZus) vom 26. August 2021.


Antragsberechtigt sind Träger von Ehrenamtsprojekten (Projektträger). Dies sind unter anderem Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, Kirchgemeinden, Stiftungen, Verbände, Vereine und andere juristische Personen (soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind) sowie Gemeinden und Gemeindeverbände. Für jeden ehrenamtlich Tätigen können Sie von 35 Euro bis zu 45 Euro monatlich erhalten.

Die Projektträger können die Aufwandsentschädigung bei der Bürgerstiftung bis zum 31. Oktober für das Folgejahr beantragen. Anträge für das Jahr 2026 konnten vom 1. September 2025 bis zum 31. Oktober 2025 gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Förderportal.

Die Antragsphase für das Jahr 2027 startet voraussichtlich am 1. September 2026.

 

Alle Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Internetseite der Bürgerstiftung Dresden https://buergerstiftung-dresden.de/ehrenamt/ehrenamt-sachsen/

 

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