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Stellungnahme der Gemeinde Schwepnitz zum Entwurf der Sachlichen Teilfortschreibung der Zweiten Gesamtfortschreibung des Regionalplanes für das Kapitel 6.4. - Energieversorgung und Erneuerbare Energien
Regionalpläne formen die Grundsätze der Raumordnung für die Region räumlich und sachlich aus. Der Regionale Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien ist als Träger der Regionalplanung verpflichtet, für seine Planungsregion einen Regionalplan aufzustellen. In den Regionalplan ist der Landschaftsrahmenplan einbezogen.
Der Regionalplan wird vom Regionalen Planungsverband als Satzung beschlossen und von der Obersten Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde genehmigt. Damit ist der Regionalplan der verbindliche Rahmen für die räumliche Ordnung und Entwicklung im Planungsgebiet. Der Regionalplan ist auf einen Planungszeitraum von ca. 10 Jahren ausgerichtet.
Durch Fortschreibung ist der Regionalplan der weiteren Entwicklung anzupassen. Teilfortschreibungen aktualisieren den Regionalplan in einzelnen Abschnitten, Zielen oder Kapiteln und passen diese an die Erfordernisse der weiteren Entwicklung an.
https://www.rpv-oberlausitz-niederschlesien.de/regionalplanung
Stellungnahme der Gemeinde Schwepnitz zum Entwurf der Sachlichen Teilfortschreibung der Zweiten Gesamtfortschreibung des Regionalplanes für das Kapitel 6.4. - Energieversorgung und Erneuerbare Energien finden Sie in der Anlage:
